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   BGH, 16.07.2009 - I ZR 17/08   

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https://dejure.org/2009,40695
BGH, 16.07.2009 - I ZR 17/08 (https://dejure.org/2009,40695)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 (https://dejure.org/2009,40695)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - I ZR 17/08 (https://dejure.org/2009,40695)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - I ZR 17/08
    OLG München - Az. 29 U 5512/06 vom 20.12.2007;.
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    c) Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so kann der Urheber Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2009, 939, Tz. 35 - Mambo No. 5; BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II, nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. gegen das genannte Senatsurteil vom 20.12.2007 zurückgewiesen wurde).

    Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Senats vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, eingelegt von der dortigen Beklagten zu 1., mit Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen.

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Diese Angaben dienen dazu, die Auskünfte der Beklagten zu 1. ggf. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Tz. 223 und Tenor Nr. 9. a) - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten zu 1. zurückgewiesen worden ist).

  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 2629/10

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Bemessung der zusätzlichen Vergütung für die

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten gegen jenes Senatsurteil ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZR 17/08 zurückgewiesen worden.
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